BEGEtechnik GmbH aus Wien und Langenstein in Oberösterreich
BEGEtechnik GmbH aus Wien und Langenstein in Oberösterreich

AGB

Pellets und Granulate für die Einstreu ihrer Tiere –
wir verarbeiten reines Weizenstroh aus unbelasteten Kulturen ohne jede Zusätze.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma BEGEtechnik GmbH

Preise

In Euro. Preisänderungen sind jederzeit vorbehalten.
Unsere Preise verstehen sich freibleibend ab Auslieferungslager. Die Preise beruhen auf den derzeit gültigen Preislisten und Kostenfaktoren. Unser Anspruch auf Preisberichtigung gilt als vereinbart

Mindestbestellung

Eine Palette bzw. ein Bigbag
Besonders günstige Preise bei Abnahme eines ganzen LKW mit 24 Tonnen

Lieferbedingungen

Die Produkte können von verschiedenen Lägern geliefert werden. Die Transportkosten werden, sofern nicht explizit vereinbart ab Lager Pregarten-OÖ berechnet. Die Frachtkosten werden, wenn nicht individuell vereinbart, im gültigen Katalog und in der Internetseite ausgewiesen.

Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt, wenn nicht individuell vereinbart, gegen Vorauskasse oder Nachnahme.

Lieferfristen

Es liegt im Interesse von BEGE die Lieferfristen einzuhalten. Aus Überschreitung der Lieferfrist kann kein Schadensanspruch erwachsen.
Die Produkte werden nur in den vorgegebenen Versandeinheiten ausgeliefert.

Transport

Für den Transport haftet der Beförderer (Bahn, Post, Spedition, Botendienst, etc.). Mehrkosten für Eilsendungen gehen, sofern nicht individuell vereinbart, zu Lasten des Bestellers. Eine vereinbarte Lieferfrist kann sich bei unerwarteten Ereignissen und höherer Gewalt verlängern.

Allgemeines

Der Besteller erkennt mit der Erteilung eines Auftrages die hier angeführten Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen an.
Erteilte Aufträge sind unter Ausschluss aller Einkaufsbedingungen erst nach unserer schriftlichen Bestätigung für uns bindend. Mit Erteilung des Auftrages gilt der Kaufvertrag abgeschlossen.
Ein Rücktritt ist ausgeschlossen

Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind, sofern keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde, prompt ohne Abzug und Verzug fällig.
Im Falle einer individuellen Vereinbarung gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung der Rechnungssumme. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von BEGE GmbH. Schäden und Veränderungen an der Ware werden als Wertminderung in Rechnung gestellt.
Eine Verzögerung der Bezahlung, aus welchen Gründen auch immer wie zB. Mängelrüge, angebliche Schadenersatzansprüche etc., ist ausgeschlossen.

Mängelrügen

Müssen sofort am Lieferschein vermerkt werden, bei versteckten Mängeln ist binnen 24 Stunden ab Lieferung. Bei begründeten Mängeln hat der Kunde das Recht auf Austausch der Ware oder der entsprechenden Produktteile. Weitergehende Ansprüche wie Schadenersatz, Folgeschäden oder Transportkosten sind ausgeschlossen. Haftung nur im Rahmen der Gewährleistung unserer Vorlieferanten. Die jeweiligen Sicherheitsvorschriften und Bedienungsanleitungen sind zu beachten und alle darin enthaltenen Warnhinweise an den Anwender weiterzugeben. Der Besteller wird uns für alle aus der Verletzung dieser Verpflichtungen entstehenden Kosten und Aufwendungen schad – und klaglos halten.

Warenrücklieferung

Warenrücklieferung ist nur innerhalb 14 Tagen bei Waren in unbeschädigter Orginal-Verpackung möglich. Die Kosten für die Rückführung geht zu Lasten des Käufers.

Erfüllungsort

Als Erfüllungsort gilt für unsere Lieferungen immer und in jeder Hinsicht Langenstein in OÖ.
Bei Rechtsstreitigkeiten ist das Gericht in Perg/OÖ zuständig.

Abweichende Bestimmungen

Jede Abweichung von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf der schriftlichen Form mit Einverständnis beider betroffenen Geschäftspartner und betrifft nur für den Geschäftsfall. Allgemeine Ableitungen aus diesen Ausnahmen können nicht abgeleitet werden.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Regelung(en) dieser AGB unwirksam, undurchführbar oder durch schriftliche Vereinbarung nicht gelten so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übringen nicht.

Gerichtsstand Perg Oberösterreich. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss allfälliger Verweisungsnormen